ArbeitgeberGold
ArbeitgeberGold

Headhunting: Unzumutbare Belästigung am Arbeitsplatz?

Headhunting: Unzumutbare Belästigung am Arbeitsplatz?

Der Anruf vom Headhunter kommt oft ungelegen – viele Arbeitnehmer sind schon einmal auf der Arbeit überrascht worden. Es kann unangenehm sein, wenn der Chef oder die Kollegen mitbekommen könnten, dass man sich abwerben lässt. Immerhin möchte Niemand gerne zugeben, dass er sich Alternativangebote anhört, denn Loyalität wird heute sehr groß geschrieben. Im schlimmsten Fall  fühlen sich Mitarbeiter und Chef sogar belästigt und klagen gegen den Headhunter.

Immer wieder hört man von solchen Fällen, bei denen Personalberater nach dem Versuch, einen Mitarbeiter der Konkurrenz telefonisch abzuwerben, eine Abmahnung erhalten. Es heißt, ihr Anruf stelle eine „unzumutbare Belästigung“  dar. Doch was genau darf der Headhunter in Deutschland und was nicht?

Headhunting: Die Spielregeln

Die Grenze zwischen erlaubt und unerlaubt ist vielen unklar. Nicht jede Ansprache eines Mitarbeiters der Konkurrenz ist unzulässig. Dass Abwerbung ganz allgemein nicht verboten ist, liegt daran, dass auf dem Arbeitsmarkt Leistungswettbewerb gegeben sein muss. Außerdem genießen die Personalvermittler den Schutz der sogenannten Berufsausübungsfreiheit, der ihre Tätigkeit legitimiert. Ob sich ein Headhunter bei der Abwerbung im Rahmen des Gesetzes verhält, muss abgewogen werden. Dabei werden die Interessen aller beteiligten Marktteilnehmer berücksichtigt. Verboten ist zum Beispiel die Anwendung verwerflicher Mittel und Methoden. Problematisch wird es zum Beispiel dann, wenn der Headhunter beim Anruf über seine Identität täuscht. Das Gesetz erfordert nämlich, dass alle Wettbewerbsteilnehmer sich offen bekennen müssen. Diese Regelung trifft auf alle Beschäftigten im Unternehmen zu, unabhängig von der Position.

 

Die Regeln beherzigen und beruhigt weitermachen

Neben der telefonischen Ansprache, die zu kritischen Situationen führen kann, gibt es mittlerweile noch andere Möglichkeiten, die Erstansprache der Kandidaten zu gestalten. Online-Headhunter nutzen zum Beispiel soziale Netzwerke wie Xing oder LinkedIn. Sie können aber mit ihrem jetzigen Wissen beruhigt weitertelefonieren. Lassen Sie sich nicht abschrecken, denn wer weiß, wie es richtig geht und wer die Grenzen einhält, der kann gefahrenlos weitermachen mit der Jagd nach Talenten.

Headhunter
Machen Sie jetzt den nächsten Schritt
ArbeitgeberGold MItarbeiterin

Ulrike Velten

Senior Beraterin

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Strategiegespräch als Telefon- oder Videokonferenz. Investieren Sie 30 Minuten, die sich lohnen!

 0221 / 33 77 55 7-0

ArbeitgeberGold MItarbeiterin

Ulrike Velten

Senior Beraterin

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Strategiegespräch als Telefon- oder Videokonferenz. Investieren Sie 30 Minuten, die sich lohnen!

 0221 / 33 77 55 7-0

Weitere Beiträge
2024-01-19T13:57:52+01:00
Nach oben